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   FG Bremen, 12.10.1993 - 2 93 097 K 5   

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FG Bremen, 12.10.1993 - 2 93 097 K 5 (https://dejure.org/1993,34175)
FG Bremen, Entscheidung vom 12.10.1993 - 2 93 097 K 5 (https://dejure.org/1993,34175)
FG Bremen, Entscheidung vom 12. Oktober 1993 - 2 93 097 K 5 (https://dejure.org/1993,34175)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • DB 1994, 1495
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.05.1988 - VII R 90/85

    Haftung des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

    Auszug aus FG Bremen, 12.10.1993 - 293097K 5
    Eine Begrenzung der steuerrechtlichen Haftung für den nach der internen Aufgabenverteilung nicht für die Steuerangelegenheiten zuständigen Geschäftsführer kommt nur dann in Betracht, wenn die Geschäftsverteilung zwischen den Geschäftsführern von vornherein eindeutig und schriftlich geregelt ist (BFH Urteil vom 17.05.1988 VII R 90/85, BFH/NV 1989, 4).

    Das kann geschehen durch Gesellschaftsvertrag, förmlichen Gesellschafterbeschluß oder Geschäftsordnung (vgl. BFH/NV 1989, 4).

    Selbst wenn aber eine solche Begrenzung im Streitfall formgerecht vorgelegen hätte, hätte sich der Kläger nicht auf die Angaben seines für die steuerlichen Angelegenheiten zuständigen Geschäftsführers über die Begleichung steuerlicher Verbindlichkeiten verlassen dürfen (BFH/NV 1989, 4).

  • BFH, 12.05.1992 - VII R 52/91

    Haftung eines GmbH-Geschäftsführers gem. §§ 69 , 34 AO 1977

    Auszug aus FG Bremen, 12.10.1993 - 293097K 5
    Grob fahrlässig handelt in diesem Sinne, wer die Sorgfalt, zu der er nach den Umständen und seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten verpflichtet und imstande ist, in ungewöhnlich hohem Maße außer acht läßt (BFH Urteil vom 12.05.1992 VII R 52/91, - nv -).

    Die im Bußgeldverfahren zu prüfende Schuld des Klägers bezieht sich nämlich auf andere Tatbestände als den im Streitfall in Rede stehenden, durch den Kläger verursachten Schaden des FA (vgl. BFH Urteil vom 12.05.1992 VII R 52/91 - nv -).

  • BFH, 29.05.1990 - VII R 85/89

    - Zum Auswahlermessen für die Inanspruchnahme eines von zwei

    Auszug aus FG Bremen, 12.10.1993 - 293097K 5
    Dabei müssen die bei der Ausübung des Verwaltungsermessens angestellten Erwägungen - die Abwägung des Für und Wieder der Inanspruchnahme des Haftungsschuldners - aus der Entscheidung erkennbar sein (BFH-Urteil vom 12.05.1992 VII R 15/91 - nv - entsprechend BFH-Urteil vom 29.05.1990 VII R 85/89, BFHE 161, 486 , BStBl. II 1990, 1008).
  • BFH, 12.05.1992 - VII R 15/91

    Fehlerhafte Ermessenserwägungen und unrechte Ermessensausübung bei der

    Auszug aus FG Bremen, 12.10.1993 - 293097K 5
    Dabei müssen die bei der Ausübung des Verwaltungsermessens angestellten Erwägungen - die Abwägung des Für und Wieder der Inanspruchnahme des Haftungsschuldners - aus der Entscheidung erkennbar sein (BFH-Urteil vom 12.05.1992 VII R 15/91 - nv - entsprechend BFH-Urteil vom 29.05.1990 VII R 85/89, BFHE 161, 486 , BStBl. II 1990, 1008).
  • BFH, 28.11.1973 - I R 66/71

    Zustellung - Beweislast - Zugang des Steuerbescheids - Erster Anschein -

    Auszug aus FG Bremen, 12.10.1993 - 293097K 5
    Daß er es nicht getan hat ist für das Gericht eine besondere Tatsache, aus der es die die begründete Vermutung ableitet, daß dem Kläger mit dem Haftungsbescheid auch die Anlage zugestellt worden ist (vgl. dazu BFH Urteil vom 28.11.1973 I R 66/71, BFHE 110, 502 , BStBl. II 1974, 70).
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